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 Nationaler Nachrichtendienst
ORGANISATIONSSTRUKTUR DES STAATSSEKRETARIATS DES MIT

ABTEILUNG FÜR SICHERHEITSUNTERSUCHUNG

Die Abteilung für Sicherheitsuntersuchung hat die Aufgabe im Rahmen der Maßnahmen zur nationalen Sicherheit der Türkei, die von den staatlichen Behörden angeforderten Archiv-Untersuchungen und Sicherheitsermittlungen, welche in ihren Aufgabenbereich fallen, unter Berücksichtigung der entsprechenden Vorschriften durchzuführen.


ABTEILUNG FÜR SPIONAGEABWEHR

Die Abteilung für Spionageabwehr hat die Aufgabe, Spionage-Aktivitäten von fremden Staaten, Nachrichtendiensten, Einrichtungen/Unternehmen und Personen gegen die Türkei festzustellen und abzuwehren. Die Abteilung betreibt zu diesem Zweck Spionageabwehr, wobei sie mit staatlichen und privaten Einrichtungen/Unternehmen, die Ziel der Spionageaktivitäten sind, zusammenarbeitet und koordiniert.


ABTEILUNG FÜR AUSLANDSOPERATIONEN

Die Abteilung für Auslandsoperationen hat die Aufgabe, die strategischen Interessen der Türkei zu schützen und zu entfalten. Die Abteilung arbeitet zusammen mit In- und Auslandseinheiten. Sie geht ihren Tätigkeiten auf einer die nationale Sicherheitsstrategie der Türkei unterstützende Linie und parallel der politischen Konjunktur nach.


DİE ABTEİLUNG DER TERRORBEKÄMPFUNG

Die Abteilung der Terrorbekämpfung hat die Aufgabe, nachrichtendienstliche Sicherheitsinformationen vorrangig über Terrororganisationen und terroristischen Aktivitäten sowie Bedrohungen, die sich gegen die nationale Stärke der Türkei richten, zu beschaffen. Die von der Abteilung im In- und Ausland gesammelten nachrichtendienstlichen Informationen werden für das Treffen von Sicherheitsvorkehrungen und für die Bedrohungsunterbindung verwendet.


ABTEILUNG FÜR CYBER INTELLIGENCE

Die Abteilung für Cyber Intelligence hat laut Gesetz Nr. 2937 die Aufgabe, durch Nutzung jeglicher technischen Geräte und Systemen; technische Aktivitäten zu verfolgen sowie Informationen, Dokumente, Nachrichten und Daten zu sammeln, zu speichern und zu analysieren.


ABTEILUNG FÜR SIGNALAUFKLÄRUNG

Die Abteilung für Signalaufklärung hat die Aufgabe, eine Signalaufklärung einschließlich Melde- und Frühwarninformationen zu erzeugen, indem sie Signale des Fernmeldeverkehrs und Signale außerhalb des Fernmeldeverkehrs verwendet. Die Abteilung erfasst zu diesem Zweck Fernmelde- und Radarsignale, analysiert diese Signale und wandelt sie in geheimdienstliche Informationen um.