ENTSTEHUNG VON NACHRICHTENDIENSTLICHEN INFORMATIONEN
Das Wort Nachrichtendienst, im Englischen und Französischen ausgedrückt mit dem Wort „Intelligence“, was soviel bedeutet wie „Klugheit, Intelligenz“, hat im türkischen Wortgebrauch die Bedeutung „Beschaffung von Informationen“. Doch in der nachrichtendienstlichen Fachsprache ist der Begriff Information gleichwertig mit dem Begriff von Rohinformationen.Nachrichtendienstliche Informationen hingegen sind das Produkt, welche durch die Verarbeitung von Nachrichten, Informationen und Dokumenten, die im Rahmen der durch den Staat festgelegten Bedürfnisse aus unterschiedlichen Quellen ausgeschöpft werden.
Die seit Beginn der Geschichte der Menschheit bestehenden nachrichtendienstlichen Tätigkeiten sind wie zur damaligen Zeit auch heute einer der wichtigsten und vorrangigen Faktoren, die für die Sicherheit des Staates eine Rolle spielen. Diese Tätigkeit erfolgt aus dem Grunde, um etwaige Handlungen von vorhandenen oder potentiellen Zielgruppen - etwa Personen, Gruppen, Organisationen oder Staaten – aufzudecken oder deren Vorgehensweise im Vornhinein festzustellen.
Die Früherkennung künftiger Handlungen, vorzeitige Erkenntnisse über potentielle Fragen, Erfassung von verdeckten Tatsachen, ist nur mithilfe einer überzeugend funktionierenden Erzeugung von nachrichtendienstlichen Informationen möglich. Um nachrichtendienstliche Informationen erstellen zu können, ist das bloße Beschaffen von Nachrichten, Informationen und Unterlagen alleine nicht ausreichend. Diese Nachrichten, Informationen und Unterlagen müssen innerhalb einer bestimmten Systematik bearbeitet werden. Sollte eine wichtige Information nicht richtig bewertet werden, könnte dies zu falschen Schlussfolgerungen führen.
Alle Rohdaten zu einem abgeschlossenen oder noch bevorstehenden Ereignis werden erst nach Zuordnung, Auswertung, Auslegung und Verbreitung bewertet oder anders ausgedrückt, bearbeitet.
Nachrichtendienstliche Aktivitäten sind ohne unterbrechung erfolgende Tätigkeiten. Diese Aktivitäten werden von allen Nachrichtendiensten auf der Erde mit einem Zyklus verglichen, der aus vier Phasen besteht:
Feststellung des Informationsbedarfs und Lenkung der Beschaffungstätigkeiten:
Die erste Phase des Ablaufs umfasst im Rahmen des Gesetzes Nummer 2937 die Feststellung des geeigneten Umfelds für eine nachrichtendienstliche Aktivität und die Lenkung der Tätigkeit zur Beschaffung von Informationen, welche den nachrichtendienstlichen Anfragen und Bedürfnisse des Staatspräsidenten, des Ministerpräsidenten, Generalstabschefs, des Generalsekretärs des Nationalen Sicherheitsrats und der zuständigen Ministerien entsprechen.
Beschaffung von Informationen:
Bei der Beschaffung von Informationen, die den Grundstein der Erstellung von nachrichtendienstlichen Informationen darstellt, wird zwischen „offenen“ und „verdeckten“ Quellen, unterschieden. Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Radio- und Fernsehsendungen und Webseiten stellen die offen Quellen dar. Verdeckte Quellen werden neben verschiedenen Beschaffungsmethoden und der Technologieverwendung von Personen mit Beschaffungsfähigkeit von nachrichtendienstlichen Bedarf, ausgeschöpft.
Verarbeitung der Informationen:
Die mittels der Tätigkeiten der Abteilungen zur Informationsbeschaffung zusammengetragenen und auch von außerhalb des Nachrichtendienstes erhaltenen Informationen und Dokumente werden nach Zuordnung, Auswertung, Darlegung und Verbreitung bewertet, oder andres ausgedrückt, bearbeitet. Die Zuordnung stellt in diesem Zusammenhang die erste Phase dar. In dieser Phase werden die Informationen zusammengetragen. Die zweite Phase stellt die Auswertung dar, d. h., es wird festgestellt, inwieweit die Quelle, aus der die Informationen stammen, vertrauenswürdig ist und inwieweit die Information fehlerfrei ist. Nach dieser Phase erfolgt eine Bewertung, wobei mit dieser in Anlehnung an vorhandene Informationen die Relevanz der Ereignisse, Entwicklungen u. ä. Umstände dargelegt wird.
Übermittlung und Verwendung der Informationen:
Berichte, die ausgewertet und die für eine nachrichtendienstlichen Verwendung tauglich sind, werden umgehend der zuständigen Behörde übermittelt. Die zuständigen Behörden verwenden diese nachrichtendienstlichen Informationen nicht nur, sondern stellen im Rahmen der ausgewerteten und bewerteten Prioritäten hieraus neuen Bedarf an nachrichtendienstlichen Informationen fest. Somit wird der aus vier Phasen bestehende und nach der Vierten erneut beginnende „Zyklus der nachrichtendienstlichen AUFKLÄRUNG“ abgeschlossen.