Der Nationale Nachrichtendienst wurde am 6. Juli 1965 mit dem Gesetz zum Nationalen Nachrichtendienst Nummer 644 gegründet und dem „Ministerpräsidialamt“ untergeordnet. Dieses Gesetz, das mehr als 18 Jahre in Kraft war, wurde zur Behebung von bestimmten Problemen bei der Anwendung, Beseitigung von Lücken und Anpassung an die sich sehr schnell entwickelnden und verändernden globalen Bedingungen am 1. Januar 1984 durch das Gesetz Nummer 2937 über staatliche Nachrichtendienste und den Nationale Nachrichtendienst abgelöst.
Im Jahre 2017 wurde dann “Der Nationale Nachrichtendienst-MIT” mit den Veränderungen im gleihen Gesetz dem Präsidenten untergeortnet.
Im Gesetz Nummer 2937 sind die Hauptaufgaben und Gründung des Dienstes in ihren wesentlichen Teilen festgesetzt; die Anzahl der Dienststellen, deren Bezeichnungen, detaillierten Aufgaben und andere Fragen ihrer inneren Organisation sind vertraulichen Verordnungen, die vom Präsidenten unterzeichnet werden überlassen, um somit die Geheimhaltung zu gewährleisten und die Möglichkeit zu erlangen, sich auf die schnell ändernden Begebenheiten zu reagieren.