Das mit dem Datum 9. Februar 2023 in Kraft gesetzte und mit dem 32099 nummeriertem Bundesgesetzblatt veröffentlichte Hochschulgesetz Nr. 7437, wurde aufgrund der Änderung mancher Gesetze, der 7.Artikel und das Staatlich-Nationaler Nachrichtendienst Gesetz Nr. 2937 neue Regelungen veranlasst.
Durch den hinzugefügten 3. Artikel im Gesetz Nr. 2937, wird durch den nationalen Nachrichtendienst: unter dem Namen ’’Akademie der Nationalen Nachrichten’’, im Zusammenhang mit den Nachrichten und der nationalen Sicherheit, Promotionen, wissenschaftliche Forschungen sowie Veröffentlichungen in einer Hochschuleinrichung zu gründen, eingeführt.